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Deutsche Anwendungsregeln
Die Verwendung von Dämmstoffen ist durch die
Landesbauordnungen und die Liste der „Technischen Baubestimmungen“
geregelt. Zu den Anwendungsregeln für Wärmedämmstoffe
zählen:
- die Anwendungsnorm DIN V 4108-10, welche die Mindestanforderungen
und
Verwendungsbedingungen für bestimmte Anwendungen in Deutschland
festlegt
- die Bemessungsnorm DIN V 4108-4, welche die Wärmeschutz-
und
feuchteschutztechnischen Bemessungswerte für Dämmstoffe
vorschreibt.
Da die Eurobrandklassen für Baustoffe nach DIN
EN 13501-1 derzeit für Dämmstoffe in Deutschland nicht
anwendbar sind (mit Ausnahme der Euroklasse A1), ist das Brandverhalten
für eine Übergangszeit bei Dämmstoffen der Baustoffklassen
A2 bis B2 (nach DIN 4102-1) im Rahmen einer anwendungsbezogenen
allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung festzulegen.
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