ÜGPU

Überwachungsgemeinschaft
Polyurethan-Hartschaum e.V.

Im Kaisemer 5
D-70191 Stuttgart
Tel (+49) 0711 / 226 87 13
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Deutsche Anwendungsregeln

Die Verwendung von Dämmstoffen ist durch die Landesbauordnungen und die Liste der „Technischen Baubestimmungen“ geregelt. Zu den Anwendungsregeln für Wärmedämmstoffe zählen:

  • die Anwendungsnorm DIN V 4108-10, welche die Mindestanforderungen und Verwendungsbedingungen für bestimmte Anwendungen in Deutschland festlegt
  • die Bemessungsnorm DIN V 4108-4, welche die Wärmeschutz- und feuchteschutztechnischen Bemessungswerte für Dämmstoffe vorschreibt.

Da die Eurobrandklassen für Baustoffe nach DIN EN 13501-1 derzeit für Dämmstoffe in Deutschland nicht anwendbar sind (mit Ausnahme der Euroklasse A1), ist das Brandverhalten für eine Übergangszeit bei Dämmstoffen der Baustoffklassen A2 bis B2 (nach DIN 4102-1) im Rahmen einer anwendungsbezogenen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung festzulegen.

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