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Erstprüfung neuer Dämmprodukte
Hersteller von Dämmprodukten sind zur werkseigenen
Erstprüfung gemäß DIN EN 13165 verpflichtet. Zur
externen Erstprüfung schickt der Hersteller PUR/PIR-Dämmstoffproben
an das Prüfinstitut. Dort werden Wärmedurchlasswiderstand,
Druckfestigkeit und Brandverhalten der Dämmstoffproben untersucht.
Nach positivem Prüfbericht gibt der Hersteller eine Konformitätserklärung
aufgrund der externen Erstprüfung und der werkseigenen Produktionskontrolle
ab. Diese ist Voraussetzung für die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung
und muss dem Kunden auf Verlangen vorgelegt werden.

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